Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB’s) von „vonzauberhand“

1. Vertragsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung auf der Webseite www.vonzauberhand.com.
1.2. Die auf der Webseite www.vonzauberhand.com enthaltenen Mietartikel und
Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern
dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
1.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein bzw. unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Mieter kann das Angebot innerhalb von zehn Tagen annehmen, indem der Mieter das
freibleibende Mietangebot mit seiner elektronischen Unterschrift bestätigt.
2.2. Bei Vertragsschluss wird eine Abschlagsrechnung von 50% versendet. Diese ist sofort an uns
zu zahlen. Die restlichen 50% der Auftragssumme, zzgl. Möglicher Lieferkosten,Reinigungs-
Reparaturkosten, Widerbeschaffungskosten sowie Personalkosten werden nach Veranstaltungsende
zur Zahlung fällig. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. Sie bekommen jeweils eine
gesonderte Rechnung.
2.3 Die Weitervermietung der Dekoartikel ist untersagt.
3. Widerrufsrecht
3.1 Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande
kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder
postalisch) widerrufen.
4. Gegenstand der Vermietung
4.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie
Dekorationsartikel.
4.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum von „vonzauberhand“.
4.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur
gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer, gewöhnlich 5
Tage (Donnerstag bis Montag 12 Uhr) zur Verfügung gestellt.
5. Mietdauer
5.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe
der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Jede nachträgliche
Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.5.2. Sollte der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen können,
wird 30% des gesamten Mietpreises in Rechnung gestellt. Zudem können Schadensersatzansprüche
des Folgemieters aufkommen.
5.3 Bei Postversand der Ware erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebenen Liefergebietes
an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Scheitert die
Zustellung der Ware aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, trägt der Mieter die hierdurch
entstehenden Kosten.
Bei Rückversand per Post, muss das Paket Montags vor 12 Uhr versichert an folgende Adresse
zurückgesendet werden:
Fabian Langguth
Eltmanner Straße 1
97483 Eltmann
Die Übermittlung der Sendungsverfolgungsnummer des Pakets an „vonzauberhand“ ist zwingend
vorgegeben.
6. Mietpreise
6.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preise auf der Webseite
www.vonzauberhand.com festgelegt und gelten für eine Mieteinheit (5 Tage) , auch wenn die
gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
6.2. Sofern sich aus der Produktbeschreibung auf der Webseite www.vonzauberhand.com nichts
anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise, die die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- Personal und Versandkosten
werden im Angebot gesondert angegeben.
6.3. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und
Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
7. Rücktritt vom Mietvertrag / Stornierung / Umbuchung
7.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
7.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare
Schäden zu untersuchen.
7.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat von „vonzauberhand“ das Recht zur
Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Gegenstände Mängel
auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei
geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine
Nachlieferung ist nicht möglich.
7.4. Schadensersatzansprüche gegen „vonzauberhand“ werden nur anerkannt wenn der Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
7.5. Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein unterzeichneter Auftrag
vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

  • bei Stornierung bis 10 Monate vor Veranstaltung sind 25% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 5 Monate vor Veranstaltung sind 50% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltung sind 75% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltung sind 90% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung nach Ablauf der 4 Wochen bis Veranstaltungstag sind 100% der
    Auftragssumme fällig


7.6. Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und
benötigt die Zustimmung von „vonzauberhand“.
7.7. Sollte zum Zeitpunkt eurer Hochzeit ein Veranstaltungsverbot (bezüglich Coronavirus /
Covid19) für den Tag eurer Veranstaltung vorliegen, so bekommt ihr 100% eurer Kosten
zurückerstattet. Natürlich habt ihr auch die Möglichkeit eine kostenfreie Verschiebung des Auftrags
auf ein neues Datum (falls Verfügbar) zu nutzen. Wenn es euch erlaubt ist zu feiern, ihr aufgrund
von aktuellen Corona-Rahmenbedingungen wie beispielsweise Hygienekonzepten, beschränkter
Gästeanzahl etc. nicht feiern könnt/wollt, bieten wir euch eine kostenfreie Verschiebung eures
Auftrages auf eine neues Datum an. Eine kostenfreie Stornierung ist hier dann nicht möglich.
Sollte es zu einer Personenbegrenzung durch die aktuellen Maßnahmen 2G / 2G+ kommen, gelten
für das nichtgenutzte Inventar die Stornoregeln laut AGB.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Mit Auftragserteilung werden sofort 50% Anzahlung fällig. Die restlichen 50% der
Auftragssumme, zzgl. möglicher Lieferkosten,Reinigungskosten, Wiederbeschaffungskosten sowie
Personalkosten werden nach Veranstaltungsende zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt
durch „vonzauberhand“. Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig.
8.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis
fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind
(Zurückbehaltungsrecht).
8.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach
Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder
Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen.
9. Sonstige Kosten von „vonzauberhand“
Personalkosten (Fahrt) Auslieferung sowie Abholung = 29,95 Euro / Std. (Brutto)
Personalkosten Dekoration sowie Auf- und Abbau = 39.95 Euro / Std. (Brutto)
Personalkosten Reinigung = 25,00 Euro / Std. (Brutto)
Personalkosten Reparatur = 25,00 Euro / Std. (Brutto) zzgl. Materialkosten
Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene
15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet.10. Lieferung sowie Abholung und Rückbringung
10.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung sowie die Selbstabholung der
Mietgegenstände ab Lager von „vonzauberhand“ . Die Lageranschrift lautet wie folgt:
Fabian Langguth
Eltmanner Straße 1
97483 Eltmann
10.2. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den
Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze von 29,95 Euro Brutto pro
Person zzgl. eine Kilometerpauschale von 0,80 € pro Kilometer Fahrtstrecke (Hin- und Rückweg).
10.3. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für
Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im
Mietangebot angegebenen Kostensätze von 39,95 Euro Brutto pro Person.
10.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese
zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und
Abholung nach Terminvorgabe durch „vonzauberhand“.
10.5. Die Anlieferung der Mietgegenstände hat Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur
Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor,
durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen gesondert in Rechnung zu
stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit
vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe verpackt bereitstehen. Für die
Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere
Abholfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf
Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und
den einwandfreien Zustand dieser.
10.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend
zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter
Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind
ausgeschlossen.
10.8. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form
und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
10.9. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von
Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die
Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen
und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der
Mietgegenstände verantwortlich. Beschädigungen durch fehlerhafte Sicherung während des
Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.11. Sorgfaltspflicht
11.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu
behandeln.
11.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht
ausgesetzt werden.
11.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die
Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der
Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
11.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände
ordnungsgemäß zu lagern.
11.5. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien
erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und sonstigen, schwer zu
entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
11.6. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht
immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
11.7. Ist die Mietware stark verschmutzt, werden dem Mieter die zusätzlichen Reinigungskosten in
Höhe von 25,00€ Brutto pro Person und Stunde in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr
möglich, so ist der Widerbeschaffungswert zu ersetzen.
12. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
12.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt an die oben
angegebene Lageradresse zurückzugeben.
12.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des
Mietverhältnisses.
12.3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an „vonzauberhand“ zurückzugeben.
Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden
Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€
Brutto pro Person und Stunde berechnet. Diese Kosten werden gesondert in der Schlussrechnung
ausgewiesen.
12.4. Textilien müssen dem Vermieter nach deren Benutzung in trockenem Zustand zurückgegeben
werden. Für Textilien fällt grundsätzlich keine Reinigungsgebühr an. Bei allen Textilien gelten
Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigung. Um
Schimmelbildung zu vermeiden, müssen Speisereste auf Textilien vor Rückgabe beseitigt werden.
Die Endreinigung erfolgt durch „vonzauberhand“. Bei starker Verschmutzung oder Beschädigung
z.B. durch Brandflecken ist der Widerbeschaffungswert zu zahlen.
12.5. Besteck muss dem Vermieter nach deren Benutzung sauber und in trockenem Zustand
zurückgegeben werden. Eine Reinigung in der Spülmaschine ist strengstens untersagt. Bei starker
Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust ist der Widerbeschaffungswert zu zahlen12.6. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis
leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€
(Brutto) pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten
Materialkosten.
13. Haftung des Mieters
13.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen
Rückgabe an „vonzauberhand“ . Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen
des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen
worden ist.
13.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
13.3. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an
„vonzauberhand“ zu erstatten
13.4. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem
Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
13.5. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald
dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt.
14. Haftung „vonzauberhand“
14.1. „vonzauberhand“ ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im
Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch „vonzauberhand“
oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand
oder durch andere „vonzauberhand“ zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der
Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von „vonzauberhand“ verursacht.
14.2. „vonzauberhand“ haftet nicht für Schäden die durch fehlender, falscher oder unzureichender
Montage oder leicht fahrlässiges Verhalten vom Mieter der Mietartikel verursacht werden.